AGB

AGB

1. (Konkurrierende AGB)

 

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur insoweit, als die Nielsen² GmbH ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

 

2. (Einschränkung des Beschaffungsrisikos)

 

Die Nielsen² GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit sie trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags ihrerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit der Nielsen² GmbH für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt nach Maßgabe der Nr. 7 dieser Bedingungen unberührt. Die Nielsen² GmbH wird den Käufer über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Gegenstandes informieren und, wenn sie zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Die Nielsen² GmbH wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung -soweit erhalten- unverzüglich erstatten.


3. (Eigentumsvorbehalt)

 

a) Der Liefergegenstand bleibt Eigentum der Nielsen² GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche.


b) Für den Fall der wirksamen Veräußerung des Liefergegenstandes tritt der Käufer hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen seinen eigenen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an die Nielsen² GmbH ab, ohne dass es noch weiterer gesonderter Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von der Nielsen² GmbH in Rechnung gestellten Preis des Liefergegenstandes entspricht. Der der Nielsen² GmbH abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen.


c) Bis auf Widerruf ist der Käufer zur Einziehung der gemäß Ziffer 2 dieser AGB (Eigentumsvorbehalt) an die Nielsen² GmbH abgetretenen Forderungen befugt. Der Käufer wird auf die abgetretenen Forderungen geleistete Zahlungen bis zur Höhe der gesicherten Forderung unverzüglich an die Nielsen² GmbH weiterleiten. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung, Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, Wechselprotest oder begründeten Anhaltspunkten für eine Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist die Nielsen² GmbH berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Käufers zu widerrufen. Außerdem kann die Nielsen² GmbH nach vorheriger Androhung unter Einhaltung einer angemessenen Frist die Sicherungsabtretung offenlegen, die abgetretenen Forderungen verwerten, sowie die Offenlegung der Sicherungsabtretung durch den Käufer gegenüber seinen Abnehmern verlangen.


d) Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses hat der Käufer der Nielsen² GmbH die zur Geltendmachung von deren Rechten gegen die Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.


d) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Käufer eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Liefergegenstände untersagt. Bei Pfändungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Käufer die Nielsen² GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Die Weiterveräußerung des Liefergegenstandes ist nur Wiederverkäufern im ordentlichen Geschäftsgang und nur unter den Bedingungen gestattet, dass die Zahlung des Gegenwertes des Liefergegenstandes an die Nielsen² GmbH erfolgt. Der Käufer hat mit den Abnehmern auch zu vereinbaren, dass erst mit dieser Zahlung der Abnehmer Eigentum erwirbt.


f) Bei Pflichtverletzungen des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Nielsen² GmbH auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen und/oder 

-erforderlichenfalls nach Fristsetzung- vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen des Liefergegenstandes liegt keine Rücktrittserklärung der Nielsen² GmbH, es sei denn, dies wird ausdrücklich erklärt.


4. Gefahrübergang bei Versendung

 

Wird der Liefergegenstand auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Käufer, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

5. (Rügepflicht, Ausschluss geringfügiger Mängel)


Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.

Die Ansprüche des Käufers bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit.


6. (Wahlrecht bei Nachbesserung)

 

Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat die Nielsen² GmbH das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung. Das Verlangen des Käufers auf Nacherfüllung hat schriftlich zu erfolgen. Der Nielsen² GmbH ist für die Nacherfüllung eine Frist von mindestens vier Wochen einzuräumen. Ist die Lieferung nachzubessern, so ist ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so steht dem Käufer das Recht zu, zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Die Anwendung der §§ 445 a, 445 b, 478 BGB bleibt unberührt.


7. (Überbürdung der Nacherfüllungskosten auf den Käufer, Schadensersatz bei unberechtigter Mängelrüge)

 

Soweit eine gesetzliche Pflicht zur Tragung von zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen besteht, ist die Nielsen² GmbH nicht zur Tragung verpflichtet, soweit sich die Aufwendungen dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht wird. Die Anwendung der §§ 445 a, 478 BGB bleibt unberührt.


Unbeschadet weitergehende Ansprüche der Nielsen² GmbH hat der Auftraggeber im Falle einer unberechtigten Mängelrüge der Nielsen² GmbH die Aufwendungen zur Prüfung und -soweit verlangt-  zur Beseitigung des Mangels zu ersetzen.


8. (Haftungsbegrenzung)

 

a) Die Nielsen² GmbH haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit durch sie selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, sowie bei einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung der Nielsen² GmbH ist in Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein anderer der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmenfälle vorliegt. 

Im Übrigen haftet die Nielsen² GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit sie den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht zugleich ein anderer, der in Satz 1 oder Satz 3 dieses Absatzes aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.


b) Die Regelungen des vorstehenden Absatzes (a) gelten für alle Schadensersatzansprüche, (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis, Verzug, Unmöglichkeit oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 


c)  Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9. (Erhöhung des Anforderung des Rücktrittrechts)

 

Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn die Nielsen² GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Im Falle von Mängeln gelten statt des vorstehenden Satzes jedoch die gesetzlichen Voraussetzungen des Rücktritts. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung der Nielsen² GmbH zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt, oder auf die Leistung besteht.


10. (Veränderung der Verjährungsfristen für Mängel- und Schadensersatzansprüche)

 

a) Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln des Liefergegenstandes -gleich aus welchem Rechtsgrund- beträgt ein Jahr. Dies gilt jedoch nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke). Die im vorstehenden Satz 2 ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren. Jedoch gelten die Bestimmungen dieser Ziffer insgesamt nicht für die Verjährung des Rückgriffanspruchs des Verkäufers nach § 445 b Abs. 1 BGB in dem Falle, dass der Letztkäufer ein Verbraucher ist.


b) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Nielsen² GmbH, die mit Mängeln im Zusammenhang stehen -unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs.


c) Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und Absatz 2 gelten jedoch folgender Maßgabe:


·       Die Verjährungsfristen gelten generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer einer Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat.

·       Die Verjährungsfristen gelten für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle -nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

·       Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.


d) Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Anlieferung der Ware.


e) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und Neubeginn von Fristen unberührt.


f) Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen; Für die Verjährungsfrist gilt a) Satz 1.


g) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


11. (Annahmeverzug, Lagergeld)

 

Im Falle des Annahmeverzuges geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

 

Führt Annahmeverzug des Käufers zu einer Verzögerung der Auslieferung, so hat der Käufer der Nielsen² GmbH für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten zu erstatten. Die Nielsen² GmbH ist stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Kaufsache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Käufer die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen.


12. (Leistungsort und Kostentragung)

 

Leistungsort ist der Ort der Niederlassung der Nielsen² GmbH. Wünscht der Käufer die Übersendung, so trägt er die Kosten der Versendung ab der Übergabe durch die Nielsen² GmbH an die Transportperson.


13. (Ausschluss des Aufrechnung)

 

Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


14. (Abtretungsverbot)

 

Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Käufer nur mit Zustimmung der Nielsen² GmbH abtreten.


15. (Gerichtsstandsklausel)

 

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Vertragspartner der Nielsen² GmbH Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, dass für den Sitz der Nielsen² GmbH zuständig ist. Die Nielsen² GmbH ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen.


16. (Rechtswahl)

 

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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